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Angeln

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Touristik-Verband Wiedtal e.V.

Neuwieder Straße 61
D-56588 Waldbreitbach

info@wiedtal.de
Tel. +49 2638 4017

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

Samstag 9:00 - 12:00 Uhr

Sonn- und Feiertag 10:00 - 14:00 Uhr

 

 

Unterkünfte finden

Angeln an der Wied

 

Die Wied eignet sich hervorragend zum Angeln. Manche Stellen sind flach, einige haben einen wilderen Flusslauf und wieder andere Stellen sind durch Wehre angestaut. Besonders die vielen Campingplätze am Wiedufer bieten tollen Angelstellen.

Erlaubnisscheine erhalten Sie in der Tourist-Information in Waldbreitbach, im Rathaus Waldbreitbach sowie bei Campingplatz Wiedhof in Waldbreitbach und Camping Neuerburg in Niederbreitbach.

Hier geht´s zum Angelflyer mit allen Informationen rund ums Angeln an der Wied.

Bitte beachten Sie die Frühjahrs-Schonzeit vom 15.4. - 31.5. des Jahres, in der das Angeln nicht gestattet ist. Im Juni nach dem Ende der Schonzeit dürfen nur Monatskarten und Jahreskarten verkauft werden.

Ausländische Gäste besitzen in der Regel keinen Fischerei-Schein. Daher müssen sie im Rathaus Waldbreitbach zuerst einen Jahres-Fischereischein für 12,00 € erwerben und glaubhaft versichern, dass sie sich mit den fisch- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen auskennen. Dann können sie dort auch den Erlaubnisschein für den Urlaubszeitraum kaufen. Die Vorlage eines ausländischen Fischerei-Scheins reicht nicht aus.

Kinder und Jugendliche müssen bei Erwerb von Erlaubniskarten ebenfalls einen Angelschein vorweisen. Ab 7 Jahre ist das Angeln in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt, ab 14 Jahre auch alleine.

Die Angelabschnitte an der Wied sind in mehrere Bereiche eingeteilt:

  • Roßbach / Wied: Zufluss Masbach bis Zufluss Elsbach
  • Waldbreitbach: Zufluss Elsbach bis Kreuzkapelle
  • Hausen / Wied: Kreuzkapelle bis Schießplatzweg unterhalb Hausen/Wied
  • Niederbreitbach: Schießplatzweg unterhalb Hausen/Wied bis Zufluss Nonnenbach

 

Es gelten folgende Regeln:

Fischfang mit einer Handangel mit allen gesetzlich zugelassenen Ködern

Angeln mit einer 2. Angel ist für Jahresscheininhaber erlaubt

Angelverbot zwischen 0.00 Uhr und 4.00 Uhr morgens

ganzjähriges Fangverbot für Nasen

Das Fliegenfischen ist erlaubt

Die Mindestmaße gemäß Erlaubnisschein sind zu beachten

Darüber hinaus gelten die Regeln des Landesfischergesetzes Rheinland-Pfalz

 

Wied-Aufwärts im Bereich Neustadt / Wied folgt die Fischerei-Genossenschaft Neustadt / Wied. Alle Informationen zu diesen Erlaubnisscheinen finden Sie hier:

https://fischerei-neustadt-wied.jimdofree.com/

 

Nähere Informationen unter Telefon 02638 - 4017 oder info@wiedtal.de

 

Neue Gebührenübersicht für Erlaubnisscheine ab dem 1.1.2024

 

 

Tagesschein

Monatsschein

Jahresschein

VG Bürger

Jahresschein

Auswärtige

Ortsgemeinde

Hausen / Wied

 

9,00 €

 

33,00 €

 

35,00 €

 

55,00 €

Ortsgemeinde

Niederbreitbach

 

13,00 €

 

42,00 €

 

70,00 €

 

90,00 €

Ortsgemeinde

Roßbach / Wied

 

11,00 €

 

37,00 €

 

45,00 €

 

65,00 €

Ortsgemeinde

Waldbreitbach

 

12,00 €

 

38,00 €

 

50,00 €

 

70,00 €

 

Schwerbehinderte und Kinder/Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) erhalten eine Ermäßigung von 50 %.

Jahresscheine gelten grundsätzlich bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

Im Monat Juni werden keine Tagesscheine ausgestellt sondern nur Monats- und Jahresscheine.